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Stromkostenergänzungszuschuss unbedingt beantragen!

5. April 2024

Stromkostenergänzungszuschuss unbedingt beantragen!

Hier die wesentlichsten Informationen auf einen Blick:

Der Stromkostenergänzungszuschuss ist eine Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung, um die steigenden Energiekosten abzufedern.

• Sie müssen, um den Stromkostenergänzungszuschuss zu erhalten, einen Antrag unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag?fsrvID=SCCSX6R4A&fsrvPin=3170 stellen.

• Der Zuschuss wird in drei Tranchen berücksichtigt.

• Der Stromkostenergänzungszuschuss steht zu, wenn mehr als 3 Personen den Strom über denselben Zählpunkt beziehen und diese Personen an der Adresse des Zählpunkts zu bestimmten Stichtagen ihren Hauptwohnsitz hatten.

• Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen. Der Antrag ist von jener „natürlichen“ Person zu stellen, die Vertragspartner eines Stromlieferanten für den Zählpunkt ist (auch wenn diese Person dort nicht ihren Hauptwohnsitz hat).

• Beim Antrag sind die auf diesem Schreiben angeführte Identifikationsnummer und Prüfzahl einzugeben. Bitte bewahren Sie diese für mögliche Rückfragen auf.

• Wenn der Stromkostenergänzungszuschuss erfolgreich beantragt und gewährt wurde, wird er von Ihrem Stromlieferanten bei der nächsten Stromrechnung (Jahres- oder Schlussabrechnung) berücksichtigt. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich.

• Sollten Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten oder an die Hotline der Bundesregierung unter 050 233 780.

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