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365 Tage im Jahr.

15. Dezember 2025

365 Tage im Jahr.

Jetzt geht es an die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes gegen Gewalt an Frauen, den unsere Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner gemeinsam mit allen Ressorts und einer Vielzahl von Expert*innen ausgearbeitet und mit einem konkreten Zeitplan versehen hat. In unserem Newsletter wollen wir euch laufend über konkrete Projekte berichten.

Elektronisches Tracking von Gewalttätern
Jährlich spricht die Polizei tausende an Betretungsverboten aus. Um den Schutz zu verlängern, muss beim Bezirksgericht ein Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt werden. Wenn ein mutmaßlicher Gefährder das Verbot verletzt, kann die Betroffene die Polizei rufen. Aber oft vergeht dabei wertvolle Zeit. Mit Hilfe von Trackinggeräten wie einer elektronischen Fußfessel oder Armbändern, soll sichergestellt werden, dass sich Gefährder ihren Opfern und deren Kindern nicht nähern. Basis soll eine Einstweilige Verfügung vor Gericht. So kann die Polizei im Notfall rasch reagieren. Die Umsetzung ist im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen im Jahr 2026 vorgesehen. Auf der Homepage des Frauenministeriums findet ihr Infos zu allen 100 Maßnahmen, die im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen vorgesehen sind.

Wie lange dauert ein Betretungsverbot?
Wenn von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, verständigt sie sofort das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum. Mit Hilfe des Gewaltschutzzentrums im Bundesland kann ein Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht im Wohnort gestellt werden. Denn das Betretungsverbot gilt nur 14 Tage. Ein längerer Schutz ist sehr wichtig! Informationen dazu findet ihr in der Broschüre „Ihr Ratgeber bei Gewalt im sozialen Nahraum und bei Stalking“

Nur Ja heißt Ja.
Justizministerin Anna Sporrer erklärte in der ORF-Pressestunde warum das Zustimmungsprinzip so wichtig ist. Es ist eigentlich das Selbstverständlichste, das Sexualhandlungen niemals gegen den Willen eines oder einer Beteiligten geschehen sollen. Mit dem „Nur Ja heißt Ja“- Prinzip stärken wir die sexuelle Selbstbestimmung und schützen Frauen und Mädchen noch besser vor Gewalt.

Die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen sind vorbei – aber wir machen weiter! Denn Gewaltschutz brauchen wir jeden Tag im Jahr. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen wollen wir Gewalt verhindern, Betroffene besser schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Damit alle Frauen und Mädchen in Österreich in Sicherheit leben können.

Quelle: SPÖ-Frauen

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